Artikel: Sachgeschenke für Ihre Mitarbeiter und Geschäftsfreunde - Vermeiden Sie diese Steuerfallen!
Sachgeschenke für Ihre Mitarbeiter und Geschäftsfreunde - Vermeiden Sie diese Steuerfallen!
In der heutigen Geschäftswelt sind Sachgeschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner eine beliebte Möglichkeit, Wertschätzung und Dankbarkeit auszudrücken. Allerdings sind die steuerlichen Aspekte solcher Geschenke oft komplex und bergen für Unternehmen und die Beschenkten ein paar Fallstricke. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit den steuerlichen Freigrenzen in Deutschland bei Geschenken an Mitarbeiter und Geschäftspartner befassen und Ihnen dabei helfen, Ihren Mitarbeitern eine wahre Freude zu machen, ohne Ärger mit der Buchhaltung und dem Steuerberater zu bekommen.
Bei der Betrachtung von steuerlichen Freigrenzen muss unterschieden werden, ob Ihr Unternehmen seinen eigenen Mitarbeitern oder Mitarbeitern eines anderen Unternehmens bzw. einem Geschäftspartner Sachzuwendungen zukommen lässt.
Freigrenzen für Mitarbeitergeschenke (an eigene Mitarbeiter)
In Deutschland haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Geschenke zuzuwenden. Diese sind bis zu einer Grenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuerfrei. Dabei gilt der Bruttowert (inklusive Umsatzsteuer) inklusive der Versandkosten. Die Grenze gilt weiterhin pro Monat, sodass Sie Ihren Mitarbeitern maximal 12-mal pro Jahr eine Sachzuwendung zukommen lassen können, ohne dass diese versteuert werden muss.
Eine Besonderheit ergibt sich, wenn ein persönlicher Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit Ihrer Mitarbeiter ansteht. Für diesen Anlass gilt eine erhöhte Freigrenze von zusätzlich 60 Euro pro Mitarbeiter und Anlass. Auch dieser Betrag ist inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten zu verstehen. Zu beachten ist, dass sich der persönliche Anlass auf die besondere Situation des Mitarbeiters beziehen muss. Mithin stellen allgemeine Feiertage wie Weihnachten oder Ostern keinen persönlichen Anlass dar. Beispiele für einen persönlichen Anlass sind:
- Mitarbeiterjubiläum
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Rückkehr aus der Elternzeit oder nach einer längeren Krankheit
- Pensionierung
Alle Geschenke unterhalb dieser Freigrenze sind für den Beschenkten steuerfrei. Weiterhin können Unternehmen die Kosten für diese Sachzuwendungen problemlos als Betriebsausgaben absetzen.
Möchten Sie einem Mitarbeiter ein Geschenk mit einem höheren Wert machen, sollte dies vorher mit dem Steuerberater abgesprochen werden, um die Formalitäten der Versteuerung zu klären.
Der Einfachheit halber ist es daher ratsam, bei Sachgeschenken unter der Freigrenze zu bleiben, um dem Beschenkten Komplikationen mit der Steuer zu ersparen. Aus diesem Grund bieten wir eine große Auswahl an Geschenkkörben und Geschenkboxen bis zu einem Wert von 50€ an.
Freigrenzen für Geschenke an Geschäftspartner
Nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Geschäftspartner wie Kunden und Lieferanten können von kleinen Aufmerksamkeiten profitieren. Allerdings beträgt hierbei die steuerfreie Grenze für den Beschenkten lediglich 10 Euro pro Geschenk. Damit kommen hauptsächlich Streuartikel, wie z.B. USB-Sticks, Schlüsselanhänger, Stifte etc. als steuerfreie Sachzuwendungen in Betracht. Alle Geschenke mit einem höheren Wert müssen dabei versteuert werden. In der Praxis übernimmt nicht der Beschenkte, sondern das Unternehmen, welches die Zuwendung gewährt, die Versteuerung. Dafür kann eine Pauschalbesteuerung von 30% des Wertes angesetzt werden.
Das Unternehmen, welches die Geschenke verschenkt, kann jedoch nur Präsente bis maximal 35 Euro pro Geschäftspartner und Jahr als Betriebsausgaben geltend machen. Hat das Geschenk einen höheren Wert, kann es nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Fazit:
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und können auch ein hervorragender Weg sein, Geschäftsbeziehungen zu stärken oder Ihre Wertschätzung für die Unterstützung Ihrer Mitarbeiter auszudrücken.
Bei Geschenken an die eigenen Mitarbeiter können Sie jeden Monat problemlos ein Geschenk bis zu 50€ brutto mit Versand verschicken. Dazu finden Sie hier eine tolle Auswahl passender Präsentkörbe. Geschenke an Mitarbeiter anderer Unternehmen sind deutlich komplexer und sollten im Vorfeld mit dem Steuerberater besprochen werden.
Sollten Sie auf der Suche sein nach passenden Geschenken für Ihre Mitarbeiter, erreichen Sie den Geschenkkorb-Laden täglich von 10-17 Uhr unter 0341-86397347 sowie unter service@geschenkkorb-laden.de
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